STOPP!

GEWALTPRÄVENTION

Strich

Wir, dein ETSV Haste, möchten, dass du dich bei uns gut aufgehoben, unterstützt und geborgen fühlst. Trotzdem kann es leider immer sein, dass es zu Zwischenfällen kommt. Es gehört oftmals dazu, dass im Sportbetrieb viel Nähe zwischen den Trainer:innen und Trainierenden entsteht. Trotzdem gibt es klare Grenzen, die du selber bestimmen kannst. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das alle Mitglieder ohne Gewalt und Diskriminierung bei uns Sport treiben können. Wenn du dich dennoch in deiner Sportgruppe unwohl fühlst, weil andere dir weh tun, dich unter Druck setzen oder jemand (Trainer, Helfer oder andere Mitglieder) deine Grenzen nicht achtet oder dich sogar sexuell belästigen, hast du die Möglichkeit, dich (gerne auch anonym) an unsere Vertrauenspersonen Steffi Hackmann und Klaus Gresel zu wenden. Sie sind für dich da, wenn du Hilfe benötigst, werden deine Fragen und Probleme anonym behandeln und nur in Rücksprache mit dir ggf. weitere Schritte einleiten. Die Hauptaufgabe unserer Vertrauenspersonen ist es, dich zu unterstützen und vor allem zu schützen. Hab keine Angst die beiden anzusprechen!

Melden kannst du dich natürlich auch, wenn du nicht selbst betroffen bist. Wenn du jemanden kennst, der sich selber nicht traut, nimm gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Du benötigst Hilfe oder hast Fragen an uns? Dann melde dich gerne.

Deine Ansprechpartner beim ETSV Haste

Stephanie Hackmann

Klaus Gresel

Ihr könnt gerne auch die Möglichkeit nutzen (auch anonym), uns einen Brief an die Geschäftsstelle des ETSV zu senden.

Adresse:
ETSV Haste von 1913 e.V.
c/o Ramona Hübner
Lärchenweg 4
31559 Haste

Wir leiten euer Anliegen dann an Steffi und Klaus weiter.

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

Bundesweite kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige von sexualisierter Gewalt. Beratung per E-Mail, Chat und Telefon.

Telefon: 0800 22 55 530

Hilfetelefon
Gewalt gegen Frauen

Beratung per E-Mail, Chat und Telefon für betroffene Frauen.

Telefon: 08000 116 016

Nummer gegen Kummer

Hilfe für Kinder und Jugendliche.

Jugendtelefon: 116 111

Elterntelefon: 0800 111 0 550

Was geht zu weit

Infos für junge Menschen rund um die Themen Dating, Liebe, Respekt und Grenzüberschreitungen.

Suse hilft

Anlaufstelle, um Mädchen und Frauen mit Behinderung zu Stärken.

Kein Täter werden

Hilfe für Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen. Deutschlandweit an verschiedenen Standorten kann über dieses Präventionsnetzwerk ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot in Anspruch genommen werden.

psychische Gewalt

Psychische Gewalt beschreibt die Verhaltensweisen, die einem Kind zu verstehen geben, es sei z.B. wertlos, ungeliebt, ungewollt oder mit Fehlern behaftet.

 

Beispiele aus dem Vereinsalltag:

  • Beleidigungen
  • Drohungen
  • Abwertende Aussagen wie "Du kannst doch eh nichts", "Aus dir wird nie etwas"
  • Isolation vom Team oder der Trainingsgruppe

physische Gewalt

Physische Gewalt beschreibt Einwirkungen auf ein Kind, die aufgrund ihrer Stärke und ihrer Häufigkeit eine bedeutende Schädigung hervorruft.

 

Beispiele aus dem Vereinsalltag:

  • Körperliche Übergriffe wie z.B. Schläge, Tritte
  • Gesundheitsschädliche Übungsformen
  • Doping
  • Medikamentenmissbrauch

sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt beschreibt verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Im folgenden werden Abgrenzungen näher beschrieben.

 

Grenzverletzung

Sollte durch diverse Verhaltensweisen (egal ob absichtlich oder unabsichtlich), die persönlichen Grenzen überschritten werden, spricht man von Grenzverletzungen. Dabei werden die Grenzen zwischen Generationen, Geschlechtern und/oder einzelnen Personen verletzt.

Beispiele:

  • sexistische Witze
  • das Umarmen und Küssen zur Begrüßung
  • das Erstellen von Fotos ohne Einverständnis

Sexuelle Übergriffe

Diese sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts und/oder dienen einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs.

Beispiele:

  • Missachtung von Intimität in Umkleiden oder Toiletten durch unbefugtes Eintreten und/oder Fotografieren
  • als Spiel oder Hilfestellung getarnte Grenzverletzung und grenzverletzende Berührungen
  • sexuelle Aussagen, Gesten oder Blicke

Strafrechtlich relevante Formen

Diese Formen umfassen Nötigung und/oder Vergewaltigung, also erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (§177, Abs.1) definiert sind.

Beispiele:

  • die eigene sexuelle Stimulation in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen
  • die Aufforderung, sich selbst in Gegenwart des Erwachsenen im Intimbereich zu stimulieren
  • Berührungen im Intimbereich eines Kindes und/oder Jugendlichen
  • teilweise oder vollständige Penetration

Was tun im Verdachtsfall?

 

Ruhe bewahren: kein vorschnelles Handeln

Zuhören: Vertrauen schenken und Sicherheit geben,
damit über alle Themen geredet werden kann.
Keine Informationen an Dritte weitergeben,
solange der Verdacht nicht bestätigt ist

Dokumentation: Protokoll (Datum/Uhrzeit/Beobachtung)
der Gespräche möglichst wortgetreu führen. Sollte
es zu einer Bestätigung des Verdachts kommen,
kann dies von entscheidender Bedeutung sein.

Fachberatung einbeziehen: Kontakt zu einer
Fachberatungsstelle herstellen. Intern oder Extern.

Schutz der Betroffenen: Bestätigt sich ein Verdacht,
muss das Opfer sofort vor weiteren Übergriffen
geschützt werden.

 

Kontakt ETSVHilfe-Portal