FAQ

Strich

Du hast Fragen? Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Verein, zur Mitgliedschaft, zur Vertragskündigung und mehr.

Allgemeines zum Verein

Was zeichnet einen Verein aus?

Als gemeinnütziger Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, in der sich Personen freiwillig zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Tun, zur Pflege gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag an einen Verein ist nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist  – wie der Name schon sagt – ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Mit der Beitragsleistung tragen wir gemeinsam zum Erhalt vom ETSV Haste bei und ermöglichen den Mitgliedern, ein breites Sportangebot, Geräte und Gemeinschaftsräume zu nutzen.

Was bedeutet "Mitgliedsbeitrag"

Als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag an einen Verein ist nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist  – wie der Name schon sagt – ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Er stellt also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung - Gegenleistung, wie es bei den kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Die Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren unseres Vereins. Eine Rückzahlung der Beiträge widerspricht dem Gesetz als auch unserer Satzung und würde sowohl die Gemeinnützigkeit als auch die Existenz des ETSV Haste gefährden.

Woraus setzen sich die Beitragssätze zusammen und wofür werden die Beiträge eingesetzt?

Unser Verein wird zurzeit von einem 4-köpfigen Vorstand geleitet, der ehrenamtlich seine Freizeit darin investiert und die gesamte Verantwortung übernimmt, damit unsere Mitglieder ein breites Angebot an Fitness-, Breiten- und Gesundheitssport nutzen können.

Mit diesem Geld müssen Hallen, Sanitäreinrichtungen, Geräte, Versicherungen, Reinigungskräfte, Übungsleiterentschädigungen, Verbands- und Wettkampfgebühren, Unterhaltungskosten wie Heizung, Strom, Wasser, Reparaturen und, und, und bezahlt werden.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied im ETSV Haste?

Du hast dein passendes Sportangebot gefunden und möchtest Mitglied im ETSV Haste werden? Melde dich direkt hier über unser Online-Formular an.

Als Druckversion erhältst du unser Anmeldeformular auch als Download oder direkt bei den Spartenleiter*innen. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular kannst du entweder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder per Mail schicken.
Rechtlich beginnt die Mitgliedschaft – laut Satzung § 3 – mit Abgabe des schriftlichen Aufnahmeantrages und endet mit einer schriftlichen Kündigung deinerseits. Eine schriftliche Bestätigung über die Beitrittserklärung erhältst du in der Regel innerhalb der nächsten 6 Wochen. Sollte diese bis dahin nicht eingegangen sein, melde dich bitte per Mail oder telefonisch in der Geschäftsstelle.

Wie funktioniert die Beitragserhebung?

Der Vereinsbeitrag wird vierteljährlich jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. des Jahres erhoben. Bei Vereinseintritt wird der anteilige Beitrag nach dem jeweiligen Stichtag bis zum nächsten Beitragstermin eingezogen. Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des ETSV Haste von 1913 e.V. Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Kosten, die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Wie beantrage ich eine Beitragsermäßigung und wie lange ist sie gültig?

Beitragsermäßigungen sind jedes Jahr selbstständig – spätestens einen Monat vor Beitragseinzug – mit Hilfe von schriftlichen Nachweisen neu an die Geschäftsstelle zu stellen. 

Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren gelten die Beitragssonderregelungen bei gültigem und fristgerecht eingereichtem Nachweis. Andernfalls werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben.

Meine Adresse hat sich geändert. Wie kann ich meine persönlichen Daten anpassen?

Sollte sich deine Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung ändern, teile uns dies bitte umgehend via E-Mail oder per Brief mit. Damit es für dich ganz schnell geht, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen.

Kündigung

Wie kann ich meine Mitgliedschaft im ETSV Haste kündigen?

Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum 30.06. und 31.12. jedes Jahres möglich und muss spätestens zwei Wochen vorher bei der Geschäftsstelle des ETSV Haste von 1913 e.V. schriftlich erklärt worden sein. Lade hier unser Kündigungsformular.

Du erhältst eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung in der Regel innerhalb der nächsten 6 Wochen. Sollte diese bis dahin nicht eingegangen sein, melde dich bitte per Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle.

Bis wann muss ich meine Kündigung eingereicht haben?

Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum 30.06. und 31.12. jedes Jahres möglich und muss spätestens zwei Wochen vorher bei der Geschäftsstelle des ETSV Haste von 1913 e.V. schriftlich erklärt worden sein.

Wie funktioniert die Kündigung der Mitgliedschaft einzelner Familienmitglieder?

Corona

Wie verhält es sich mit meinem Mitgliedsbeitrag während der Stilllegung des Sportbetriebs?

Als gemeinnütziger Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, in der sich Personen freiwillig zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Tun, zur Pflege gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag an einen Verein ist nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist  – wie der Name schon sagt – ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Er stellt also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung - Gegenleistung, wie es bei den kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Die Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren unseres Vereins. Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn seine Satzung dieses erlaubt. Besteht keine Ausnahmeregelung widerspricht dieses dem steuerrechtlichen Gesetz als auch unserer Satzung und würde sowohl die Gemeinnützigkeit als auch die Existenz des ETSV Haste gefährden.
Grundsätzlich besteht somit die Beitragszahlungspflicht für alle Vereinsmitglieder ungeachtet der Stilllegung des Sportbetriebs fort. Die Beitragszahlung eines jeden Mitglieds besteht so lange wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert. Ebenso begründet die Stilllegung kein Sonderküdigungsrecht der Mitgliedschaft.
Aktuell decken wir hiermit unsere fixen Kosten, für den Unterhalt der Vereinsanlagen, Verbands- und Versicherungsbeiträge sowie die Kosten für Trainer*innen, die auch während der Krise einen tollen Job machen.
Wir danken für dein Verständnis und hoffen, dass du uns weiterhin die Treue hältst.

Wer hilft mir bei Fragen?

Bei Fragen steht dir der gesamte Vorstand und die Spartenleiter*innen gerne zur Verfügung. Wir sind jederzeit per E-Mail unter etsvhaste@t-online.de zu erreichen. Die Kontaktdaten der Spartenleiter*innen findest du auf den einzelnen Spartenseiten.